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Mittelalterliche Stadt mit Stadtmauer (Symbolbild)


Westfälische Städte
Stadtentstehung und Städtegründungen

(Quelle siehe unten)

Eine gewisse Gegenbewegung zur Territoriums­bildung war mit der Ent­stehung der mittel­alter­lichen Stadt und eines städ­ti­schen Selbst­bewusst­seins ver­bun­den. Während die Städte des Rhein­landes häufig in direk­ter oder indirek­ter Tradi­tion der Städte des römi­schen Reiches stan­den, hatte es im sächsi­schen West­falen keine Städte ge­ge­ben. Die ältes­ten Stadt­grün­dun­gen waren hier die Bischofs­sitze Osna­brück, Münster, Pader­born und Minden; später kamen Dort­mund und Soest sowie zahl­reiche wei­tere Städte hinzu.

Die größte Stadt war im 15. Jahr­hun­dert Soest mit 10.000 bis 12.000 Ein­woh­nern, gefolgt von Dort­mund und Münster mit 7.000 bis 9.000 Ein­woh­nern sowie Pader­born und Minden mit je­weils etwa 4.000 Ein­woh­nern. Hier ent­wickelte sich schon bald ein bürger­liches Selbst­bewusst­sein. So übte die Bürger­schaft in Münster be­reits 1180 das Steuer­erhebungs­recht aus; 1278 ver­ließ der Bischof die Stadt und resi­dierte seit­her auf Burg Wolbeck. Kaum anders in Pader­born, wo der Bischof nach Aus­ein­ander­set­zun­gen mit den Bürgern 1275 die Stadt ver­ließ und sich in Neuhaus nieder­ließ.

Um die Dortmunder Kaiserpfalz ent­wickelte sich all­mäh­lich eine Sied­lung, und spätes­tens am Ende des 10. Jahr­hun­derts muss ein Markt be­standen haben. Eine Stadt­mauer be­stand 1150. In der Mitte des 12. Jahr­hun­derts ver­lieh Konrad III. Dort­mund die Stadt­rechte, die 1236 von Kaiser Friedrich II. be­stä­tigt wur­den. Von Anfang an war Dort­mund weder einem Bischof noch einem welt­lichen Herr­scher außer dem Kaiser unter­stellt und ist damit die ein­zige Reichs­stadt in West­falen. Gegen den Ver­such, die Souve­rä­ni­tät der Stadt ein­zu­schränken, konnte sich Dort­mund Ende des 14. Jahr­hun­derts in der Großen Dort­munder Fehde gegen kriege­ri­sche An­griffe der be­nach­barten Graf­schaft Mark und des Erz­bis­tums Köln durch­set­zen.

Dagegen stand Soest als Teil des Herzog­tums West­falen zu­nächst unter der Herr­schaft der Erz­bischöfe von Köln. Um 1100 gab es in Soest einen stän­di­gen Markt und Markt­gerichts­barkeit. In der ersten Hälfte des 12. Jahr­hun­derts war be­reits das Soester Stadt­recht aus­ge­bil­det, das in der Folge von etwa 60 west­fäli­schen Städ­ten, aber auch von Lübeck, über­nom­men wurde. Soest löste sich wäh­rend der Soester Fehde 1444 bis 1449 von der Vor­herr­schaft des Kölner Erz­bischofs und unter­stellte sich dem Herzog von Kleve-Mark.

Den genannten ältesten west­fäli­schen Städten war ge­mein­sam, dass sie nicht auf einen Gründungs­akt zurück­gingen, sondern sich aus kleinen an Bischofs- oder Königs­sitze an­ge­lehn­ten Sied­lun­gen ent­wickel­ten. Ähnlich ent­stan­den auch Geseke, Höxter, Herford und Medebach. Daneben wur­den vor allem im 13. Jahr­hun­dert zahl­reiche Städte von den je­wei­li­gen Terri­torial­herren an­ge­legt. Frühe Bei­spiele sind etwa Lippstadt (1185), Lemgo (vor 1200) und Rheda als Grün­dungen der lippi­schen Grafen. Die Kölner Erz­bischöfe bau­ten in dieser Phase Werl zu einer Stadt aus; Brilon, Rüthen, Geseke und Attendorn wur­den zu Beginn des 13. Jahr­hun­derts eben­falls zu Städ­ten er­wei­tert. Im Bistum Münster gehen Coesfeld und Warendorf auf ältere Sied­lun­gen zurück, die gegen Ende des 12. Jahr­hun­derts zu Städ­ten er­hoben wur­den. Ähnliches gilt auch für Ahlen, Beckum, Bocholt und Telgte (alle mit Stadt­rechten bis 1240). Im Bistum Pader­born ging die Stadt­entwick­lung zu­nächst nicht so sehr von den Bischöfen, son­dern wie in Warburg, Büren und Brakel von loka­len Adels­geschlech­tern aus. Die Grafen von Arns­berg ver­lie­hen der unter­halb ihrer Burg ent­stan­denen Sied­lung Arns­berg 1237 Stadt­rechte.

Einen Sonderfall unter den Stadt­grün­dungen des Mittel­alters in West­falen nimmt die Stadt Hamm ein; die Grün­dung Hamms geht auf ein reichs­politi­sches Er­eig­nis zurück, die Ermor­dung des Kölner Erz­bischofs und Reichs­verwesers Engelbert I. von Köln im Jahr 1225 durch des­sen Ver­wan­dten Friedrich von Altena-Isenberg. Graf Fried­rich wurde für die­sen Frevel auf das Rad gefloch­ten, seine Be­sit­zun­gen Burg und Stadt Nienbrügge sowie seine Isenburg bei Hattingen wur­den als Sühne zer­stört. Adolf I., Graf von Altena-Mark, eben­falls ein Ver­wand­ter Friedrichs und des Ermor­de­ten Engelberts, er­griff nun die Partei des Erzbistums und ge­langte so in den Besitz des größ­ten Teils der Altena-Isenberg­schen Erb­güter.
Er siedelte nach Voll­streckung des Urteils an Nienbrügge die heimat­los ge­wor­denen Nien­brügger nur wenige hun­dert Meter fluss­aufwärts am Zusammen­fluss von Lippe und Ahse in sei­ner neuen Planstadt an. Am Ascher­mittwoch 1226 ver­lieh ihr der Graf das vom Lippstädter Stadtrecht ab­ge­lei­tete Recht.

Die Grafen von Ravensberg er­hoben 1214 Bielefeld zur Stadt. Während die älte­ren Gründungs­städte oft als Handels- und Gewerbe­städte dem Vor­bild der ge­wach­se­nen Städte ähnel­ten, waren die Stadt­grün­dun­gen zwi­schen 1240 und 1290 deut­lich klei­ner, und der Fern­handel spielte nur eine geringe Rolle. Die nach 1290 gegrün­deten Städte zähl­ten meist zum Typus von be­wusst ge­schaf­fenen Minder­städten. Diese werden je nach Region Wigbolde, Frei­heiten oder Flecken ge­nannt, hat­ten zwar im Kern stadt­ähnliche Rechte, meist aber keine Stadt­mauer und waren von ihrem Äuße­ren und ihrer inne­ren Struk­tur von größe­ren Dörfern kaum zu unter­schei­den.


Quelle: Aus Wikipedia, Seite „Geschichte West­falens“, Heraus­geber: Wikipedia, Autoren: Wikipedia-Autoren, siehe Versions­geschichte, Datum des Ab­rufs: 26. Februar 2024. Lizenz­bedin­gun­gen: CC BY-SA 4.0. Der Text wurde be­arbei­tet und unter­liegt den glei­chen Lizenz­bedin­gun­gen.

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